Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das New Healing Festival

Im Interesse eines für alle Beteiligten angenehmen Aufenthaltes und im Ansinnen der Schaffung klarer Vertragsbedingungen für Gäste, die das New Healing Festival besuchen möchten, bitten wir nachfolgendes zu beachten:

Kartenerwerb, damit verbundene Rechte und Einlass

  1. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte stimmt der_die Käufer_in den AGB zu und akzeptiert die

Hausordnung für das New Healing Festival.

  1. Die AGB und die Hausordnung können auf der Seite: www.newhealingd.de oder an den

entsprechenden Verkaufsstellen eingesehen werden.

  1. Die erworbene Eintrittskarte berechtigt zum Besuch des New Healing Festivals des jeweiligen Jahres und erlaubt den Zugang zum Veranstaltungsgelände an dem/n auf der Eintrittskarte angegebenen Tag/en.
  2. Aus dem Erwerb und dem Besitz der Eintrittskarte lassen sich keine Ansprüche auf einzelne

spezifische Programmpunkte ableiten. Der Veranstalter ist dazu verpflichtet, ein Programm

vorzuhalten, welches dem im Vorfeld beworbenen Programm weitestgehend entspricht, aber in einzelnen Punkten abweichen oder vom Veranstalter auch kurzfristig geändert werden darf. Insbesondere bei Ausfällen einzelner Programmpunkte aufgrund höherer Gewalt oder Krankheit einzelner Künstler_innen ist die Erstattung des Eintrittsgeldes generell ausgeschlossen. Gegebenenfalls ist der Nachweis durch den Veranstalter zu erbringen.

  1. Die Rückgabe von Eintrittskarten ist nicht möglich bei zeitlicher Verschiebung des

New Healing Festivals auf einen anderen Termin, aufgrund von behördlicher Anordnung zur Eindämmung von Covid-19.

  1. Zum Eintritt berechtigt ist jede_r, die_der im Besitz einer gültigen Eintrittskarte ist. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können das Gelände nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person betreten. Ab dem 16. Vollendeten Lebensjahr ist der Zutritt auch mit einer Person, welche über eine Erziehungsbeauftragung, welche durch die Erziehungsberechtigten ausgestellt wurde, verfügt.
  2. Der Einlass wird aus Sicherheitsgründen nur nach einer Personenkontrolle, sowie Kontrolle

etwaiger Gepäckstücke gewährt. Das Mitführen von Waffen – gleich welcher Art –,

pyrotechnischen Erzeugnissen und/oder anderer gefährlicher Gegenstände ist untersagt und

führt zur Verweigerung des Zutritts und ggf. zur Anzeige.

  1. Während der Veranstaltungen New Healing Festival ist das Tragen von Kleidung

und Utensilien, welche der „Rechten Szene“ zuzuordnen sind, untersagt. Explizit wird das Tragen der Marken „Thor Steinar“, „Consdaple“, etc. nach Kräften unterbunden. Träger_innen solcher Kleidung, welche vor Einlass erkannt werden, können diese ablegen oder auch die gegebenenfalls schon erworbene Karte zurückgeben. Gäste, die in solcher Kleidung auf der Veranstaltung angetroffen werden, können die gegenständliche Kleidung ablegen oder werden von der Veranstaltung verwiesen, vgl. auch Punkt 24 (Hausrecht).

Allgemeine Aufenthaltsbestimmungen

  1. Auf den zum New Healing Festival gehörenden bzw. direkt angrenzenden Flächen oder in zum New Healing Festval gehörenden Räumen ist der Verkauf von Betäubungsmitteln und Medikamenten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, sowie anderen verbotenen Substanzen ausdrücklich verboten. Die Einlasskräfte sind angewiesen, dies zu kontrollieren und sowohl gefährliche Gegenstände gemäß Ziffer 8 als auch Betäubungsmittel nach BtMG einzuziehen bzw. die mitführende Person der Polizei zu übergeben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die eingezogenen Gegenstände keine Haftung übernommen wird.
  2. Dem Gast steht es frei das New Healing Festival vorübergehend zu verlassen. Dabei wird ihm_ihr zum Beweis der Entrichtung des Eintrittspreises schon beim Zugang ein Kontrollbändchen sichtbar auf den Arm- oder Handbereich aufgebracht. Ohne Kontrollstempel kann das erneute Betreten des New Healing Festivals nur gegen nochmalige Entrichtung des Eintrittspreises gewährt werden. Es ist die Obliegenheit des Gastes auf sein_ihr Festivalbänchen und dessen Lesbarkeit zu achten und gegebenenfalls diese Markierung zu erneuern.
  3. Im Interesse aller Gäste behalten wir uns das Recht vor, Betrunkenen und/oder Berauschten und/oder erkennbar aggressiven Personen den Einlass zu verwehren bzw. sie des Veranstaltungsgeländes zu verweisen.
  4. Das Verteilen von Handzetteln und Flugblättern ist der Genehmigung des Veranstalters

unterworfen. Wer ohne Erlaubnis Flugblätter oder Handzettel verteilt, wird zur Zahlung eines

Verwarngeldes in Höhe von Euro 750,00 herangezogen. Darüber hinaus trägt die verteilende

Person die Kosten für die Beseitigung und Reinigung der Räumlichkeiten und Flächen des

Campusfestes. Erfolgt trotz einer diesbezüglichen Mahnung eine erneute Zuwiderhandlung,

erhält der_die Verteiler_in Hausverbot.

  1. Unautorisierte Werbemittel und deren Zurschaustellung sind auf der Veranstaltung und um die Veranstaltung herum, zum Beispiel durch das Tragen von T-Shirts, Transparenten oder anderen Werbemitteln, welche eineindeutig einem Unternehmen zuzuordnen sind, verboten. Das Tragen bestimmter Marken durch vereinzelte Personen ist hiervon ausgenommen.
  2. Wird auf dem Gelände des Campusfestes eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen, von der der Veranstalter Kenntnis erlangt, wird unverzüglich und ohne Ausnahme die Polizei hinzugezogen und ggf. Strafanzeige erstattet. Der_die Täter_in erhält Hausverbot.
  3. Der Gast wird aufgefordert, eine rücksichtsvolle und vernünftige Umgangsart an den Tag zu legen. Das heißt im Besonderen keine anderen Gäste bzw. Mitarbeiter_innen – egal welcher Art – zu belästigen oder zu provozieren, pfleglich mit allen Räumlichkeiten und darin befindlichen Gegenständen umzugehen und Müll in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen.
  4. Alle Gäste sind für ihre Garderobe selbst verantwortlich. Der Veranstalter ist nicht zum Ersatz verlorener oder beschädigter Gegenstände des_r Besuchers_in verpflichtet, soweit er_sie sie nicht zu vertreten hat.

Fundsachen

  1. Gegenstände aller Art, die auf dem New Healing Festivalt gefunden werden, sind unverzüglich beim Servicepersonal oder im Festivalbüro abzugeben. Fundsachen sind während der Veranstaltung an der Kasse zu erfragen. Nach der Veranstaltung werden jegliche Fundsachen an das Fundbüro der Stadt meyenburg übergeben:

Fundbüro

Freyensteiner Str. 42
16945 Meyenburg

mail@amtmeyenburg.de

Haftung

  1. Für Schäden, die den Besucher_innen des New Healing Festivals durch das Verschulden Dritter zugefügt werden, ist jede Haftung des Veranstalters/Vertragspartners ausgeschlossen.
  2. Eine Haftung für Personenschäden wird auf Schäden, die aus vorsätzlicher Handlung oder

durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, beschränkt, sofern nicht zwingend aufgrund

gesetzlicher Bestimmungen eine weiterführende Haftung vorgeschrieben ist.

Sicherheitsbestimmungen

  1. Im Gefahren- oder Brandfall sind die ausgeschilderten Notausgänge zu benutzen. Den

Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.

  1. Schadenersatzansprüche für Schäden, die auf der Nichtbeachtung der baulichen

Gegebenheiten und Besonderheit des Veranstaltungsgeländes beruhen, sind, außer in den Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.

Hausrecht

  1. Die Healing Events GmbH übt das Hausrecht aus. Dieses kann in Abwesenheit eines_einer verantwortlichen Geschäftsführers_in an die_den jeweilige_n Diensthabende_n bzw. Abenddienstleiter_in übertragen werden. Diese sind berechtigt, Störer_innen des Hauses zu verweisen, Hausverbote auszusprechen bzw. andere geeignete Maßnahmen im Rahmen des Hausrechtes zu ergreifen. Im Falle der Verweisung besteht kein Anspruch auf Schadensersatz hinsichtlich des Kartenpreises oder anderer Kosten im Zusammenhang mit der Veranstaltung.

Vertragspartner

  1. Vertragspartner ist die

Healing Events GmBh

August-Bebel-Straße 59

04275 Leipzig,

  1. Kontakt zum New Healing Festival

info@newhealing.de

oder im Büro der Healing Events GmbH, August-Bebel-Straße 59, 04275 Leipzig

Leipzig: 01.01.2021

Geschäftsführer: Sebastian Enkelmann

Hausordnung für das New Healing Festival

Einordnung: Das New Healing Festival ist eine Veranstaltung der Healing Events Gmbh vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Enkelmann. Zur Durchführung der

Veranstaltung bedient sich die Healing Events GmbH verschiedener Dritter.

Geltung: Die Hausordnung gilt lediglich zum New Healing Festival, an den Veranstaltungstagen

Sie gilt nur auf dem Gelände, welches der Veranstaltung zuzuordnen ist.

Durchsetzung: Das mit der Durchsetzung der Hausordnung verbundene Hausrecht wird von der Healing Events GmbH und in seiner Vertretung von dem Ordnungsdienst bzw. dem Personal der Securityfirma, welches eindeutig durch die getragene Kleidung zu erkennen ist, durchgesetzt. In Konfliktfällen ist die Healing Events GmbH oder ein vertretungsberechtigter Dritter hinzuzuziehen, was betroffene Gäste/Personen in entsprechenden Situationen beim Securitypersonal geltend machen können.

Die Regeln:

Grundsätzlich gelten die AGB für des New Healing Festivals. Insbesondere sollen die folgenden Punkte, welche zu dem Gelingen der Veranstaltung beitragen, hervorgehoben werden:

  1. Der Zutritt zur Veranstaltung ist generell erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres und

einer gültigen Zutrittsberechtigung (z.B. Eintrittskarte) erlaubt.

Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können das Gelände nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person betreten. Ab dem 16. Vollendeten Lebensjahr ist der Zutritt auch mit einer Person, welche über eine Erziehungsbeauftragung, welche durch die Erziehungsberechtigten ausgestellt wurde, verfügt.

Nicht berechtigter oder erschlichener Zutritt wird in jedem Fall zur Anzeige

gebracht!

  1. Der Konsum von Zigaretten ist nur unter freiem Himmel erlaubt. Es wird darum gebeten

entsprechend Rücksicht auf andere Besucher_innen zu nehmen und gegebenenfalls, zum

Beispiel, auf das Rauchen direkt im Publikum, unmittelbar vor der Bühne zu verzichten.

  1. Das Mitführen von Waffen oder als Waffen zu missbrauchenden Gegenständen, welche nicht Gegenstände oder Kleidungsstücke des täglichen Gebrauchs sind, ist strengstens verboten.

Darüber hinaus ist es strengstens untersagt auf dem Campusfest zur Manipulation zu missbrauchende Werkzeuge, Sprengstoff, Brandbeschleuniger bzw. Feuer entfachende Stoffe, Glasbehälter, Sprühdosen und ähnliches mitzuführen. Das Sicherheitspersonal ist angewiesen, Personen die solche Gegenstände mit sich führen den Zutritt zu verwehren bzw. diese der Veranstaltung ohne Ersatz des Eintrittsgeldes zu verweisen, sofern sie auf dem Gelände angetroffen werden.

  1. Die Weitergabe von illegalen Drogen ist strengstens verboten!
  2. Während der Veranstaltungen New Healing Festival ist das Tragen von Kleidung und

Utensilien, welche der “Rechten Szene” zuzuordnen sind, untersagt. Explizit wird das Tragen der

Marken „Thor Steinar“, „Consdaple“, etc. nach Kräften unterbunden.

  1. Hunde und ähnliche Haustiere sind auf dem Festivalgelände mit Außnahme der Celebration Area erlaubt. Hunde sind an der Leine zu führen. Der_die Besitzer_in ist dafür verantwortlich die Fäkalien seines_ihres Tieres an den dafür vorgesehenen Stellen zu entsorgen. Jede_r Hundebesitzer_in ist für seinen_ihren Hund verantwortlich und kann diesbezüglich haftbar gemacht werden.
  2. Der Aufenthalt ist Besucher_innen nur in den dafür vorgesehenen Räumen und dem dafür

vorgesehenen Open Air Gelände gestattet.

  1. Das Inventar, die Ausstattung sowie die eigentliche bauliche Substanz sind auf der gesamten Veranstaltung pfleglich zu behandeln. Beschädigungen sind sofort zu melden. Für vorsätzlich

herbeigeführte Sach- oder Personenschäden wird der_die Verursacher_in verantwortlich

gemacht.

  1. Auf dem Festivalgelände ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten. Müll ist in die

entsprechenden dafür vorgesehenen Behältnisse zu entsorgen. Dieses Gebot gilt ebenfalls für

das Gelände und alle Räumlichkeiten in unmittelbarer Festivalnähe – im Idealfall auch für den

vollständigen Heimweg.

  1. Das nachhaltige Beschmieren von Wänden oder Türen oder sonstigen Gegenständen ist

verboten! Ausnahmslos jeder Vorfall wird zur Anzeige gebracht.

  1. Für persönliches Eigentum der Besucher_innen (z.B. Garderobe, Fahrräder usw.) wird keine Haftung übernommen!
  2. Alle Besucher_innen achten auf ein respektvolles, friedliches und tolerantes Miteinander!
  3. Den Anweisungen der Mitarbeiter_innen und der Ordner_innen ist Folge zu leisten!
  4. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Hausordnung haftet die zuwiderhandelnde Person für alle daraus folgenden Geschehnisse und eventuell daraus entstandenen Schäden in vollem

Umfang. Ansprüche Dritter gegen eine Person, die als Gast oder Mitarbeiter_in auf der

Veranstaltung anwesend war, werden direkt geltend gemacht und durchgesetzt.